Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige für die Erstellung eines Wertgutachten?

Zur sachgerechten Erstellung eines Wertgutachtens bedarf es neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten wie dem Grundstücksmarktbericht, den Bodenrichtwertkarten etc. einer sorgfältigen Erfassung sämtlicher wertrelevanter Objektdaten, die dem Eigentümer bereits schon häufig vorliegen.

Die benötigten Unterlagen sind zum Teil vom Objekttyp und der Nutzungsart abhängig. Selbstverständlich können fehlende Unterlagen auch gerne durch uns beschafft oder erstellt werden.

Liegen die vorgenannten Unterlagen bei Ihnen nicht vor, so sind wir gern behilflich diese bei den entsprechenden Behörden (z.B. Grundbuchamt) zu beschaffen oder auch anzufertigen (z.B. Berechnung des Bruttorauminhaltes oder der Wohnfläche).

Folgende objektbezogene Unterlagen, die der Sachverständige bei Auftragserteilung in Kopie - oder für Sie noch einfacher im Original - zur Gutachtenerstellung benötigt:

 

 

Für Ein- und Zweifamilienhäuser:

- Lageplan,
- Hauspläne inkl. Schnitte,

- Flächenaufstellung,

- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate),

- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
- In Ausnahmefällen: Auszug aus dem Altlastenkatatser oder Denkmalliste.

 

 

 

Eigentumswohnungen (Sonder- und Gemeinschaftseigentum-WEG) ergänzend:
- Teilungserklräung,

- Aufteilungsplan,

- Wohnungsakte,

- Höhe der Instandhaltungsrücklage,

- Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre,

- Protokoll der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre,

- Anschrift der Hausverwaltung.

 

 

 

Ertragsorientierte Objekte, z.B.
- Mehrfamilienhäuser,  Bürogebäude, Praxisräume, Lagerhallen etc.

- Lageplan,
- Objektpläne inkl. Schnitte,

- Flächenaufstellung,

- Informationen zum Vermietungsmanagement:
   d.h. Mietverträge; Mieterliste, Pachtverträge sowie sonstige Einnahmen.
 

- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate),

- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,

- In Ausnahmefällen: Auszug aus dem Altlastenkataster oder Denkmalliste.

 

 

 

 

 

Sofern Ihr Objekt mit einem Erbbaurecht belegt ist benötigen wir ergänzend: 
- Erbbaurechtsvertrag inklusive der nagaben zum Erbbauzins.

 

 

 

 

 

Darüber hinaus bilden folgende Unterlagen eine gute Bewertungsgrundlage, sofern vorhanden:
- Baugenehmigungen,

- Baubeschreibungen,

- Informationen zu ausstehenden Erschließungskostenbeiträgen,

- Altlasten und Baulasten auf dem entsprechenden Grundstück,

- Informationen zu einem Sanierungsgebiet oder Denkmalschutz,

- Besteht öffentlich geförderter Wohnungsbau.

 

 

 

Sonstige ergänzende Hinweise:

 

  • Aktuelle und vollständige Abschrift des Grundbuchs
    Befinden sich in Abteilung II bewertungsrelevante Rechte oder Lasten, so benötigen wir Kopien der Eintragungsbewilligungen bzw. der Grundakten.
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    (aktuelle Flurkarte/Lageplan/Katasterkarte sowie Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)
    • Aktuelle Baulastenauskunft (entfällt in einigen Bundesländern).
    • Aktuelle Altlastenauskunft.
  • Bescheinigungen der Stadt/der Gemeinde/des Abwasserzweckverbandes
    etc. über bezahlte oder anfallende Erschließungskosten und Anliegerbeiträge (z.B. Abwasserbeiträge, Straßenausbaubeiträge).
  • Bauunterlagen der aufstehenden Gebäude:
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten und sofern vorhanden:
    Baubeschreibung, Bauantrag, Leistungsbeschreibung, Baugenehmigung, Bauabnahmebescheinigung sowie Baukasten-Zusammenstellungen für durchgeführte bzw. anstehende Maßnahmen sowie Auszug aus dem Bebauungsplan (falls vorhanden).
  • Berechnung Bruttorauminhalt gem. DIN 277.
  • Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen gem. der II. BV oder DIN 283.
  • Bei Mietobjekten:
    Kopien der Mietverträge, Mietverträge mit Mieterhöhungsvereinbarungen (falls vorhanden).

    - Grundriss,

    - Wohnflächenberechnung,

    - Baujahr,

    - Datum und Umfang der letzten Sanierung / Modernisierung,

    - Energieausweis

  • Bei Wohnungs- und Teileigentum:
    Kopie Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Verwalterabrechnung, Unterlagen zur Höhe der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage.
  • Erbaurechte:
    Auszug aus dem Erbbaurechgrundbuch
    Kopie des Erbbaurechtsvertrages inklusive der Angaben zum aktuellen Erbbauzins.
  • Wurden Sanierungen oder durchgreifende Modernisierungen in den letzen 20 Jahren durchgeführt ?
    Wurden Anabuten erstellt oder Bauschäden bzw. Baumängel behoben?

    Bitte lassen Sie uns alle Angaben zu den durchgeführten Maßnahmen und dem Jahr der Durchführung zukommen.
    Auch bilden hierzu Handwerker-Rechnungen und Lieferscheine eine sehr gute Bewertungsgrundlage. 

  • Sonstiges:
    Nicht eingetragene Rechte zugunsten Dritter.

Zusätzlich werden für die Bewertung durch den Sachverständigen weitere grundstücksbezogene Informationen zu den nachfolgenden Gegebenheiten eingeholt:

  • Erschließungssituation
    z.B. Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse und Baugrund.
  • Privatrechtliche Besonderheiten
    z.B. Bodenordnungsverfahren und Verunreinigungen.
  • Öffentlich-rechtliche Gegebenheiten
    z.B. Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz, Baulasten, Denkmalschutz, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Die vorgenannten Unterlagen werden durch uns (soweit möglich) telefonisch oder schriftlich bei den entsprechenden Ämtern eingeholt. Bis schriftliche Dokumente bei uns eingehen, vergehen jedoch gewöhnlich ca. 10 Tage. Grundsätzlich gilt deshalb: Um so aussagefähigere Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen, um so schneller können wie Ihren Auftrag bearbeiten.